Berufsbetreuer · Einstieg · Fortbildung · persönliche Weiterentwicklung

Rechtliche Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Das Betreuungsgericht bestellt dann, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann und wenn dies auf einer Krankheit oder Behinderung beruht, einen rechtlichen Betreuer.
Die Rechte und Pflichten eines rechtlichen Betreuers sind umfassend im BGB bestimmt.

Das Betreuungsrecht wurde nun durch die
Reform des Betreuungsrechts zum 1.1.2023
umfassend neu strukturiert.

Neu geschaffen wurde das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und die Betreuerregistrierungsverordnung (BtOG) zur Neuregelung der Aufgaben der Betreuungsbehörde und der Voraussetzungen der Tätigkeit als beruflicher Betreuer.

Die Arbeit des rechtlichen Betreuers im Rahmen des übertragenen Aufgabenkreises ist sehr vielgestaltig und erfordert neben Kenntnissen im rechtlichen und sozialpädagogischen Bereich einschließlich der Grundlagen der Kommunikation auch das Wissen auch das Wissen um Möglichkeiten zur Versorgung von Menschen in verschiedenen Hilfebedarfen.

Für die Tätigkeit des beruflichen rechtlichen Betreuers ist dem entsprechend sowohl Schulung fachlicher Kompetenz wichtig, wie auch Entlastung durch Coaching oder Training zur Entwicklung von Handlungsoptionen hilfreich.