Termine Fortbildungen

Angebot für Fortbildungen:

Das nächste Fortbildung für Berufsbetreuer*innen findet nun statt an folgenden Tagen:

 

 

Termin: Freitag 23. Juni 2023, 9.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Veranstaltungsort: Seniorenzentrum Lechrain, Robert-Bosch-Straße 10, 86167 Augsburg

Kosten:  60€

Betreuungsrechtsreform:
Neue Regelungen im Bereich der Vermögensangelegenheiten

Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat auch in Bezug auf Vermögensangelegenheiten Änderungen vorgenommen.

Zu der Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen wurden die gesetzlichen Regelungen neu gefasst.  Der zentrale Punkt ist auch hier die Wunschbefolgungspflicht bei Regelung von Ausnahmen zu der Wunschbefolgungspflicht.
Neu geregelt ist die Bereithaltung von Verfügungsgeld und die Anlage von nicht benötigten Geldern als Anlagegeld auf einem Anlagekonto.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung bestehen verschiedene Pflichten auch gegenüber dem Betreuungsgericht. Besprochen werden die verschiedenen Anzeigepflichten bei Vermögensverwaltung und auch Genehmigungspflichten einschließlich Genehmigungsverfahren.

Das Seminar soll Gelegenheit geben, die neuen Bestimmungen zur Vermögensverwaltung durch Praxisbezug kennen zu lernen.

 

Termin:

Veranstaltungsort: Augsburg, wird noch bekannt gegeben (je nach Teilnehmerzahl)

Kosten: 

Betreueralltag – Sicherung des Lebensunterhalts und Teilhabeleistungen
 

Das Thema der Lebensunterhaltssicherung ist im Betreueralltag ständig präsent. Es treten hierzu immer wieder Fragen auf. Zudem haben sich nun zum 1.1.2023 einige Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz und das Wohngeld-Plus-Gesetz ergeben. Das Seminar soll aktuelle Informationen zur Lebensunterhaltssicherung und zum Wohngeld bringen.

Neben der Regelung des Lebensunterhalts zeigen sich im Betreueralltag immer wieder Hilfebedarfe von Betreuten, für die nach Möglichkeiten einer Entlastung gesucht werden muss. Es kann um Tagesstrukturierung, Umgang mit Erkrankungen, Teilhabe am Arbeitsleben, Wohnverhältnisse, soziale Kontakte etc. gehen.
Durch das Bundesteilhabegesetz wurden in SGB IX umfassende Regelungen geschaffen damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen ermöglicht wird.

Die verschiedenen Möglichkeiten der Hilfen (z.B. Teilhabe am Arbeitsleben, Soziale Teilhabe) und das Verfahren der Geltendmachung und Bewilligung sollen in dem Seminar besprochen werden.

Termin:

Veranstaltungsort: Augsburg, wird noch bekannt gegeben (je nach Teilnehmerzahl)

Kosten: 

Betreuungsrechtsreform Pflichten des Betreuers in der Zusammenarbeit mit dem Betreuten und gegenüber dem Betreuungsgericht


Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Betreuungsrecht neu strukturiert und auch inhaltliche Änderungen vorgenommen.

Die Pflichten des Betreuers zur Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten wurden umfassend neu geregelt. Der zentrale Punkt ist hier die Wunschbefolgungspflicht,; geregelt sind aber auch Ausnahmen von der Wunschbefolgungspflicht.
Das Betreuungsgericht führt Aufsicht über die gesamte Tätigkeit des Betreuers. Dementsprechend hat der Betreuer Berichts- und Mitteilungspflichten sowie Anzeigepflichten sowie ggfs. die Pflicht zur Rechnungslegung bei Vermögensverwaltung. Das Betreuungsgericht soll zu der Betreuungsführung wie auch die Änderungen in der Situation des Betreuten informiert werden.
Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sind ebenfalls neu geregelt.

Das Seminar soll Gelegenheit geben, diesen Verpflichtungen kennen zu lernen

Termin:

Veranstaltungsort: Augsburg, wird noch bekannt gegeben (je nach Teilnehmerzahl)

Kosten: 

Betreueralltag – Betreuertätigkeiten im Bereich der Personenangelegenheiten

Die Reform des Betreuungsrechts hat auch zu den Aufgabenbereichen betreffend die Personenangelegenheiten Änderungen und neue Pflichten des Betreuers ergeben.
Die Pflichten des Betreuers nach §§ 1821 ff BGB sind auch bei Betreuertätigkeiten im Bereich der Gesundheitsfürsorge maßgeblich. Zudem haben wurden neue gesetzliche Regelungen in Bezug auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit Wohnraum des Betreuten wie auch zur Aufenthaltsbestimmung geschaffen.

Termin:

Veranstaltungsort: Augsburg, wird noch bekannt gegeben (je nach Teilnehmerzahl)

Kosten: 

Betreuungsrechtsreform – Neue Regelungen zu Betreueraufgaben bei Vermögensangelegenheiten.

Die Reform des Betreuungsrechts hat auch zu den Aufgabenbereichen betreffend die Personenangelegenheiten Änderungen und neue Pflichten des Betreuers ergeben.
Die Betreuungsrechtsreform brachte auch im Bereich der Vermögensangelegenheiten umfassende neue Regelungen. Neben allgemeinen Regelungen wurden die Pflichten des Betreuers sowohl unter Verweis auf die Wunscherfüllungspflicht als auch Pflichten gegenüber dem Betreuungsgericht neu bestimmt. Auch zur Geldanlage und der Genehmigungspflicht haben sich Änderungen ergeben.
In der täglichen Betreuerarbeit entstehen immer wieder Fragen zu Pflichten des Betreuers in Bezug auf Wunschbefolgung aber auch Schutz vor Schädigungen des Vermögens des Betreuten.

Termin:

Veranstaltungsort: Augsburg, wird noch bekannt gegeben (je nach Teilnehmerzahl)

Kosten: 

Umgang mit Erkrankungen und Behinderungen des Betreuten

Betreuungsrelevante Erkrankungen und Behinderungen, Auswirkungen, Behandlungsmöglichkeiten sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialen System und praktische Ausgestaltung der Finanzierung werden näher erläutert.
Das Seminar wird zusammen mit einem Facharzt und dem Vertreter einer Einrichtung der Eingliederungshilfe durchgeführt.

Kontaktieren Sie mich gerne per mail oder telefonisch.