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Termine und Ort werden noch bekannt gegeben

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Auswirkung der gesetzlichen Änderungen zum 1.1.2020 auf die Betreuertätigkeit

Die gesetzlichen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes mit Wirkung zum 1.1.2020, mit denen für Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und Möglichkeiten der Teilhabe geschaffen werden sollen, sind sehr umfangreich und führen zu einer grundsätzlichen Änderung des Leistungssystems. Hieraus ergeben sich neue Anforderungen an die gesetzlichen Betreuer. In dem Seminar sollen die ab dem 1.1.2020 geltenden gesetzlichen Regelungen des BTHG zur Hilfe für behinderte Menschen und die dadurch erforderlichen Betreuertätigkeiten besprochen werden.

Inhaltliche Schwerpunkte: - Rechtliche Grundlagen BTHG ab 1.1.2020 - Teilhabeberatung ( Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) - Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen - Gesamtplanverfahren zur Feststellung des gesamten Bedarfs - Zusammenarbeit mit Eingliederungshilfeträgern, Sozialhilfeträgern und Einrichtungen - Schnittstelle Leistungen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung (Lebenslagenmodell) - Praktische Umsetzung ( z.B. Antragsverfahren, existenzsichernde Leistungen, Mehrbedarf, besondere Bedarfe, Kontenführung, Umfang der Fachleistungen )